Ausgleich für vom Wolf verursachte Schäden

Für vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren können Ausgleichszahlungen beim KLUWO beantragt werden. Vorausetzung dafür ist die Begutachtung und Dokumentation des Vorfalls durch das KLUWO. Eine Beantragung einer Ausgleichszahlung kann grundsätzlich landesweit erfolgen. Innerhalb eines Präventionsgebiets wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Ausweisung des Präventionsgebiets ein Schaden jedoch nur vollständig erstattet, wenn der wolfsabweisende Grundschutz (gültig für Schafe, Ziegen und landwirtschaftliches Gehegewild) zum Zeitpunkt des Übergriffes korrekt installiert war. Nach einer Förderung von Abkalbeweiden, Abfohlweiden oder Herdesnchutzmaßnahmen für Neuweltkameliden, ist auf den wolfsabweisend aufgrüsteten Teilflächen ebenfalls der korrekt installierte Grundschutz Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung.