Gibt es für die präventiven Maßnahmen eine Unterstützung vom Land?

In den Präventionsgebieten fördert das Land bis zu 100 Prozent der Kosten, die Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen, Neuweltkameliden und Gehegewild bei der Anschaffung von Materialien für Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Anteilig werden auch Erstellungskosten von Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Auch Halterinnen und Halter von Kälbern oder Fohlen können sich einen Teil ihrer Weidefläche als sogenannte wolfsabweisend gezäunte Abkalbe- bzw. Abfohlweiden fördern lassen. 

Darüber hinaus wird der Einsatz von mindestens zwei zertifizierten Herdenschutzhunden ab einer Mindestbetriebsgröße von in der Regel 100 Schafen oder Ziegen unterstützt.

Wer darf Herdenschutzförderung beantragen?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personengesellschaften im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb, die ihre förderfähigen Nutztiere innerhalb eines ausgewiesenen Präventionsgebiets halten.

Gibt es Unterschiede zwischen Landwirten und Hobbyhaltungen?

Bezüglich der Präventionsförderung und womöglich anfallender Ausgleichszahlungen infolge von nachgewiesenen Wolfsübergriffen, wird nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerbslandwirten bzw. Hobby Haltungen unterschieden.

Wie hoch ist die Förderung, wird anteilig oder voll finanziert?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu ergreifenden Maßnahme. Bei mobilen Zaunsystemen oder Aufrüstungen bereits bestehender Zaunsysteme können bis zu 100 % im Zuge der Verhältnismäßigkeit und Vergleichbarkeit gefördert werden. Der Neubau von elektrifizierten Festzäunen wird je nach Gesamtvolumen der Maßnahme anteilig gefördert. Zudem können anfallende Montagekosten übernommen werden. Dies ist bei dem Aufbau durch einen Firma bis zu max. 80% der anfallenden Kosten möglich, in Eigenleistung bis zu max. 60% der vergleichbaren Firmenleistung.

Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens?

<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes" ?>

<T3FlexForms>

<data>

<sheet index="text">

<language index="lDEF">

<field index="text">

<value index="vDEF"><p><span style="color:#666666">Idealerweise lassen sich Tierhalter vor Antragsstellung durch das KLUWO telefonisch vorab beraten, damit sichergestellt ist, welche der möglichen Maßnahmen am besten zu der jeweilig vorherrschenden Betriebsstruktur und den örtlichen Gegebenheiten passt. Der Antrag kann dann unter folgendem Link herunterladen werden:</span><br /> <a href="https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/grosskarnivoren-und-nutztierhaltung/foerderung-herdenschutz/"><span style="color:#41a440">https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/grosskarnivoren-und-nutztierhaltung/foerderung-herdenschutz/</span></a></p>

<p><span style="color:#666666">Zu beachten ist, dass nur vollständige und gut leserliche Anträge rasch bearbeitet werden können. Der Tierhalter erhält dann vom KLUWO eine Bewilligung über die beantragte Zuwendung, mit der dann das beantragte Material erworben werden kann. Auf keinen Fall sollte die Bestellung der notwendigen Materialien vor Erhalt der Bewilligung erfolgen, da sich dies förderschädlich auswirkt. Die Kosten über das Material werden zunächst in Vorleistung durch den Antragsteller getragen. Nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises, erfolgt die Auszahlung an den Tierhalter.</span><br /> &nbsp;</p></value>

</field>

</language>

</sheet>

<sheet index="image">

<language index="lDEF">

<field index="displayMode">

<value index="vDEF">links</value>

</field>

<field index="falImage">

<value index="vDEF"></value>

</field>

<field index="imageShowCaption">

<value index="vDEF">0</value>

</field>

<field index="lightbox">

<value index="vDEF">0</value>

</field>

</language>

</sheet>

</data>

</T3FlexForms>

Für welche Tiere werden wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen gefördert?

Förderfähig sind derzeit Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas sowie Gehegewild in ausgewiesenen Präventionsgebieten. Zudem kann eine Zuwendung für Rinder, Pferde und Esel bis zu einem Jahr in den ausgewiesenen Präventionsgebieten erfolgen.

Wer berät mich zum Thema Herdenschutzhunde?

Sie können sich kostenlos telefonisch von den Mitarbeiter*innen des KLUWO beraten lassen.

Sind Kostenvoranschläge oder Begutachtungen vor Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen erforderlich?

In Abhängigkeit des Gesamtvolumens der Maßnahme, hat der Antragsteller 3 Vergleichsangebote bei Nettobeträgen ab 1000 Euro vorzulegen.

Was wird konkret gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die der Herstellung eines möglichst wolfsabweisenden Zauns dienen. Dies können mobile Zaunsysteme wie z.B. Weidenetze oder 5-zügige mobile Litzenzaunsysteme oder fest installierte 5-zügige Litzenzaunanlagen sein. Darüber hinaus können Weidezaungeräte samt Akku und Solarmodul, Erdungsstäbe, Anschlusskabel und weiteres Zubehör über die Förderung abgedeckt werden. Bei der Anschaffung von Weidezaungeräten sollte darauf geachtet werden, dass diese eine Ausgangsleistung von mindestens 3 Joule aufweisen und pro Joule mindestens ein Erdungsstab von 1m verwendet wird.