Präventionsgebiet Wolf

Wenn sich durch Daten des demografischen Monitorings bzw. durch Nutztierrisse Hinweise auf die Anwesenheit eines oder mehrerer standorttreuer Wölfe ergeben, entscheidet das MKUEM über die Ausweisung eines Präventionsgebiets.

Ein Präventionsgebiet entspricht nicht einem Schutzgebiet, sondern einem erklärten möglichen Vorkommensgebiet. Die Präventionsgebiete sind als Förderkulissen zu sehen, die sich aus Gründen der Praktikabilität stark an Kreisgrenzen orientieren und nicht mit Natur- und Landschaftsräumen zu verwechseln sind.

Derzeit sind folgende Präventionsgebiete in Rheinland-Pfalz ausgewiesen:

  • Seit Ende Mai 2018 Präventionsgebiet Westerwald
  • Seit September 2019 die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone
  • Seit November 2020 Präventionsgebiet Westeifel
  • Seit März 2021 Präventionsgebiet Taunus


Förderung von Präventionsmaßnahmen

Nach Ausweisung eines Präventionsgebiets bzw. einer Pufferzone können Nutztierhalter für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe Förderungen erhalten.

Die Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb der Präventionsgebiete kann bei der FAWF über das KLUWO beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten zum Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden. 

Der Schutz sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, um eine Gewöhnung des Wolfs an eine leichte Beute zu vermeiden