Generhaltungswälder (syn. Generhaltungsreservate)

Größere zusammenhängende Waldteile ab 20 ha, der zu erhaltenden Baumart (auch in Mischung mit vergesellschafteten Baumarten) die vor allem Waldgesellschaften repräsentieren, die noch ausgedehnte zusammenhängende Flächen einnehmen, werden als Generhaltungswälder bezeichnet.

 

In Rheinland-Pfalz sind aktuell wegen ihrer besonderen genetischen Struktur, 12 Buchenbestände mit einer Gesamtfläche von 290 ha, 8 Stieleichenbestände mit rd. 50 ha und 12 Traubeneichenbestände mit 125 ha als Generhaltungsbestände bzw. -wälder ausgewiesen.  Diese Wälder dürfen nur mit Blick auf die Zielbaumart natürlich verjüngt werden. Fremdes genetisches Material der Zielbaumart darf nicht eingebracht werden.