(An airport as a showcase for photovoltaic applications)

Hintergrund der Studie war die Feststellung, dass Flughäfen international öffentlichkeitswirksame Orte sind. Dort ließe sich die regionale Photovoltaik-Kompetenz unter Umständen gut darstellen. Deshalb ging die Untersuhcung der Frage nach, inwieweit sich Photovoltaik unter wirtschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Gesichtspunkten in das Flughafengelände Hahn integrieren lässt.

Zu diesem Zweck stellt die Studie anhand gebauter Beispiele die technischen und gestalterischen Möglichkeiten der Photovoltaik auf Flughäfen dar. Insbesondere zeigt sie in einer Ideensammlung, wie sich die Stromerzeugung aus Sonnenenergie an bzw. auf Gebäuden einschließlich der Nutzung von Werbelogos, sowie auf Freiflächen und in Kleinanlagen nutzen lässt.
Auf einer exemplarischen Sammlung aufbauend untersucht der Bericht den Flugplatz Hahn auf seine Photovoltaikeignung hin. Der Gebäudebestand bietet nahezu 1 ha mehr oder weniger südexponierte Dachflächen, auf denen sich Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 900 kWpeak anbringen ließen. Diese Anlagen würden voraussichtlich ca. 725 MWhel / a liefern, der mit fast 400.000,- € / a vergütet werden könnte. Die Anlagen würden über 6 Mio. € kosten.

Neubauten sollten möglichst südexponierte Wände oder Dachflächen haben. Ihre Anordnung sollte ebenso wie diejenige von Freiflächenanlagen Verschattungen vermeiden. Wegen der Sichtbarkeit vom Flugzeug aus sollten die Neubauten insbesondere auf den Dächern Photovoltaikanlagen ermöglichen. Bei einsehbaren Photovoltaikanlagen sollte man die Photovoltaik als Gestaltungselement behandeln.

Neben anderen öffentlichkeitswirksamen Kleinanlagen könnten Photovoltaik-Parkplatzüberdachung eine platzsparende Doppelnutzung darstellen. Für solche Überdachungen stehen auf dem Hahn ca. 0,9 ha zur Verfügung. Diese Fläche ließe sich um ca. 0,1 ha Gehwegüberdachungen erweitern. Solche Photovoltaikanlagen würden ca. 5,5 Mio € kosten, ca.1 MWpeak leisten und mit einer Jahresproduktion von ca. 800 MWhel Erträge von nahezu 450.000,- € / a liefern.

Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden brauchen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine Baugenehmigung (LBauO §62 (1) 2. d)). Allerdings ist auf dem Flugplatz eine Genehmigung durch die Flugsicherung notwendig. Ausschlaggebend für private Finanzierungen dürfte ein entsprechendes Marketing sein. Ein solches Konzept sollte Unternehmen auf dem Hahn als Photovoltaik-Sponsoren einbinden und die Photovoltaikanlagen als Teil eines umfassenden Umweltkonzepts darstellen.

(Durchführung: Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Fachhochschule Trier, Umwelt Campus Birkenfeld, Prof. Dr. P. Heck.)

 

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