H-Darrieus-Rotor (Quelle: Schelter, 2009)

Ziele der Untersuchung waren eine Marktrecherche, Vor- und Nachteile verschiedener Windkraftanlagentypen, Klarstellung baulicher und rechtlicher Voraussetzungen für Kleinwindkraftanlagen, Leistungen und Energiebilanzen und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Das Internetforum „Kleinwindanlagen.de“, das derzeit anscheinend den besten Marktüberblick bietet, nennt 10 Kleinwindkraftanlagen(KWEA)-Typen bis 250 W, 11 bis 500 W, 12 bis 2 kW, 16 bis 5 kW und 7 bis 30 kW. Es lassen sich Bauformen mit horizontaler und vertikaler Rotorausrichtung unterscheiden. Horizontale Anlagen haben eine größere Energieausbeute, sind aber schwieriger zu regeln. Einsatzgebiete sind die Wärmeerzeugung, die Netzeinspeisung, der Netzparallelbetrieb, Inselnetze, Wasserpumpen oder Werbeträger.
KWEA lassen sich mit Fundament auf Freiflächen aufstellen, an Hauswände anbringen oder auf Dächer montieren. Anlagen unter 10 m Höhe dürften in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei sein. Höhere Anlagen sind in Bebauungsplangebieten zulässig, wenn dies so festgelegt ist. Im unbeplanten bebauten Bereich dürfen sie die Nachbarschaft nicht stören und im unbebauten Bereich sind sie als Nebenanlagen oder Hauptanlagen privilegiert, außer es gibt einen Windkraft-Bebauungsplan.
Der Wind ist in Städten wie Mainz oder Worms zu schwach für den wirtschaftlichen Betrieb von KWEA. Anlagen hätten dort eine Amortisationszeit von über 20 Jahren und könnten bis zu 1.800 kg CO2 / a einsparen.

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Dr. Stefan Seegmüller, stefan.seegmueller(at)wald-rlp.de, Tel.: +49-6306-911-127