Präventionsgebiete Wolf
Wenn sich durch Daten des demografischen Monitorings bzw. durch Nutztierrisse Hinweise auf die Anwesenheit eines oder mehrerer standorttreuer Wölfe ergeben, entscheidet das MKUEM über die Ausweisung eines Präventionsgebiets.
Ein Präventionsgebiet entspricht nicht einem Schutzgebiet, sondern einem erklärten möglichen Vorkommensgebiet. Die Präventionsgebiete sind als Förderkulissen zu sehen, die sich aus Gründen der Praktikabilität stark an Kreisgrenzen orientieren und nicht mit Natur- und Landschaftsräumen zu verwechseln sind.
Derzeit sind folgende Präventionsgebiete in Rheinland-Pfalz ausgewiesen:
- Seit Ende Mai 2018 Präventionsgebiet Westerwald
- Seit September 2019 die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone
- Seit November 2020 Präventionsgebiet Westeifel
- Seit März 2021 Präventionsgebiet Taunus
- Seit August 2023 Erweiterung des Präventionsgebiets Westerwald über den Rhein hinweg. Teile der Landkreise Ahrweiler und Mayen Koblenz liegen nun innerhalb des Präventionsgebiet Westerwald. Als neue Präventionsgebietsgrenze dient - wie in der Karte ersichtlich - die Autobahn A61.
- Seit 22.11.2023 Präventionsgebiet Hunsrück, Grenzverlauf: Landesgrenze RLP mit Luxemburg und Saarland, Landstraße B420 bis Lauerecken, B270 bis Fischbach, B41 bis Kirn, L182 bis Büchenbeuren, L193 bis Enkirch dann der Fluß Mosel als Grenze zum Präventionsgebiet Eifel-West
Förderung von Präventionsmaßnahmen
Nach Ausweisung eines Präventionsgebiets bzw. einer Pufferzone können Nutztierhalter für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe Förderungen erhalten. Die Förderung geeigneter Schutzmaßnahmen innerhalb der Präventionsgebiete kann bei der FAWF über das KLUWO beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung der förderfähigen Kosten zum Erwerb von geeigneten Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunden. Der Schutz sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, um eine Gewöhnung des Wolfs an eine leichte Beute zu vermeiden