Erntelogistik
Die Beerntung eines Waldbestandes stellt hohe Anforderungen an die Logistik. Zunächst muss geprüft werden, ob der Waldbestand überhaupt zur Beerntung zugelassen ist, also aufgrund der Qualität der Bäume geeignet ist. Dazu führt die Obere Forstbehörde das sogenannte Erntezulassungsregister. Über Fruchtansatzerkundungen prüft dann das FoGZ, ob ausreichend Samen auf den Bäumen hängen und in welchem Reifegrad sie sich befinden. Zum richtigen Zeitpunkt wird dann der Unternehmer eingesetzt, der mit einer passenden Methode die Samen erntet. Zu jeder Zeit überwacht das FoGZ die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)