Wildschäden
Unsere großen, zumeist dem Jagdrecht unterliegenden Pflanzenfresser wie Rot-, Reh-, Muffel-oder Damwild können durch ihr Fraßverhalten waldbauliche Zielsetzungen der Forstbetriebe beeinflussen oder gar gefährden. So können sie die schmackhaften Triebe beispielsweise junger Tannen oder Eichen verbeißen und behindern damit deren Wachstum. Aber auch bereits etwas ältere Bäume können durch das Abbeißen oder Abreißen der Rinde, vorrangig durch das Rotwild, geschädigt werden.
Die FAWF ist an der Entwicklung von Methoden für eine landesweite objektive Erfassung von Wildverbiss und Schäle maßgeblich beteiligt. Diese Daten fließen schließlich in den sogenannten „Forstbehördlichen Stellungnahmen“ zusammen, in denen die Forstämter die aktuelle Wildschadenssituation gutachtlich bewerten. Die Ergebnisse dieser Gutachten fließen in die Festsetzung der Abschusszahlen für die einzelnen Jagdbezirke ein.
Für die einfache Bewertung von Verbiss– und Schälschäden zur Schätzung von Wildschäden wurden von der FAWF landesweit gültige Hilfstabellen entwickelt, die von den vor Ort bestellten forstlichen Wildschadensschätzern angewendet werden können. Die Entschädigungswerte für Verbissschäden basieren auf dem Prinzip der Naturalrestitution, die für Schälschäden auf Ertragswertberechnungen.