Kleinvorkommen

Unter diese Kategorie fallen kleinflächige Waldteile wie Horste oder Gruppen mit bis zu 20 Individuen sowie Einzelbäume der zu erhaltenden Art. Solange diese Kleinvorkommen vor Ort überleben, können sie als In-situ-Generhaltungseinheiten gelten. Gegebenenfalls müssen Ex-situ-Maßnahmen eingeleitet werden, wenn ihr Weiterbestand vor Ort bedroht ist.