Förderung Herdenschutz
Schutzmaßnahmen bei Nutztieren
Beim vierten Runden Tisch Großkarnivoren am 30. Mai 2018 hat ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Nutztierhalter, Jäger, Naturschutzverbände und Landwirtschaft stattgefunden. Die vorsorgliche Ausweisung eines Präventionsgebietes Westerwald durch die oberste Naturschutzbehörde wurde verkündet. Seither erfolgte die Auswesiung weiterer Präventionsgebiete.
Ein Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen kann nach dem Zuständigkeitswechsel von der Stiftung Natur und Umwelt RLP zum ersten November 2021 bei der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (Koordinationszentrum Luchs und Wolf) gestellt werden.
Was wird gefördert?
Die Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen un der wolfsbedingte Mehraufwand beim Weidemanagment erfolgen gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie.
Fördergegenstand | Fördersatz/Betrag bis zu | Hinweise |
Investitionen für Elektrozäune und Zubehör | 100 Prozent | Umfasst sind beispielsweise mobile Zäune, Material zur Elektrifizierung, Untergrabschutz, Zaunmaterial wie Weidezaungeräte, Litzen, Pfosten |
Mehrwertsteuer | 100 Prozent | Nur bei Nichtvorsteuerabzugsberechtigten |
Arbeitskosten der wolfsabweisenden Nachrüstung eines Festzaunes | 100 Prozent | Es kann auch eigene Arbeitsleistung erstattet werden. Hierfür werden 60 Prozent der üblichen Marktkosten angesetzt. |
Mehraufwand beim Weidemanagement |
| Grundsätzlich förderfähig sind Elektrozäune und aufgerüstete Festzäune die mindestens dem aktuellen wolfsabweisenden Grundschutz entsprechen. |
Unterhaltskosten Herdenschutzhunde | 1.920 Euro pro Hund und Jahr | Es werden nur zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert |
Förderung von Schutzmaßnahmen bei Nutztieren
Innerhalb von Präventionsgebieten in Rheinland-Pfalz können Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren gefördert werden. Förderfähig sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an Schafen und Ziegen, Gehegewild, Lamas und Alpakas; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr sowie ein wolfsbedingte Merhaufwand.
Präventionsgebiete werden ausgewiesen, wenn von mindestens einem sesshaften Wolf oder Wölfin in einer Region ausgegangen werden kann. Siehe hierzu auch das Kapitel zu Präventionsgebieten. Seit Ende Mai 2018 können im Präventionsgebiet Westerwald, seit September 2019 in den VGs Prüm, Gerolstein und Adenau als Pufferzone, seit November 2020 im Präventionsgebiet Westeifel und seit März 2021 im rheinland-pfälzischen Taunus Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen gestellt werden.
Hier können Maßnahmen, die mindestens dem Grundschutz entsprechen bzw. darüber hinausgehen, wie beispielsweise Elektronetze mit 106, 108, 120 cm Höhe oder Elektro-Litzenzäune, Litzenzäune, die Nachrüstung vorhandener Drahtgeflechtzäune mit z.B. einem Untergrabschutz oder Überkletterschutz etc. gefördert werden. Angaben zum Mindestschutz finden Sie im Managementplan.
Bitte achten Sie auf die Informationen im Antrag. Die Vorgaben des Vergaberechtes sind einzuhalten, entsprechend sind z.B. Vergleichsangebote vorzulegen. Investitionen können erst nach der Bewilligung getätigt werden. Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche angemessen sein und plausibel dargelegt werden.
Bei Fragen können Sie auch gerne vorab telefonisch mit dem Team des KLUWO in Kontakt treten.