Art und Höhe von Fäll- und Rückeschäden an Buchen-Jungwüchsen

Institut für Waldbau, Universität Freiburg; Az.: 5V/02 e

Zielsetzung:

Ziel der Arbeit ist, Fäll- und Rückeschäden an den Jungwüchsen natürlich verjüngter Buchenbestände zu untersuchen. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, welchen Einfluss die Hiebsart auf Art und Höhe der Schäden hat und ob ein Zusammenhang zwischen Eingriffsstärke und Art und Stärke der Schäden besteht.

Methode:

Auf einer Versuchsfläche der FAWF, auf der die Entwicklung von Buchenbeständen bei Schirmhieb und Zielstärkennutzung beobachtet wird, werden nach einem Hiebseingriff mit Repräsentativaufnahmen verschiedene Schäden aufgenommen, Zustand und Qualität der Verjüngung vor und nach dem Hieb beschrieben und die weitere Entwicklung der beschädigten Jungwüchse prognostiziert.

Ergebnisse:

  • Die Hiebart und die damit verbundene Hiebsordnung hatten einen deutlichen Einfluss auf den Umfang der Schäden. Der Schirmhieb ermöglicht bei der Entnahme mehrerer Bäume, die Kronen aufeinander zu fällen und somit die Schäden zu konzentrieren.
  • Zwischen der entnommenen Holzmenge und den Schäden wurde ein Zusammenhang gefunden, nicht jedoch zur entnommenen Baumzahl.
  • Mit der Jungwuchsdichte steigen nahezu alle Schäden an.
  • Länge und Durchmesser der Jungwüchse beeinflussten im wesentlichen den Umfang an Rindenverletzung, je höher und dicker, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Rindenverletzung.
  • Je stärker die Neigung der Jungwüchse war, desto größer waren ihre Schäden. Diese geneigte Position der Jungwüchse beruhte ganz überwiegend auf Restholz, das bei dem vorausgegangenen Hieb auf den Jungpflanzen liegen geblieben war.
  • Tiefe Schaftbrüche und Wurzelschäden führten zum Ausfall der Pflanzen. Rindenverletzungen, als häufigste Schäden waren nach 6 Jahren vollständig überwallt. Schaft- und Wipfelbrüche beeinträchtigen die qualitative Entwicklung, führten aber nicht zum Ausfall der Pflanze.
  • Insgesamt erscheint bei hohen Ausgangspflanzenzahlen der Verjüngungserfolg in beiden Verfahren nicht gefährdet.