Erstellung eines „Leitfadens Forst“ zur Vermeidung von Biodiversitätsschäden des Umweltschadensgesetzes
Fachhochschule Bingen, IESAR; Az.: Bingen 01/12
Zielsetzung:
Das am 14.11.2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetzt (USchadG) dient der Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL) 2004/35/EG. Es schafft eine öffentlich-rechtliche Schadenshaftungsgrundlage für Schäden an Naturgütern wie Böden, Gewässer sowie geschützte Arten und Lebensräume.
Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, Haftungsrisiken im Bereich Forstwirtschaft aufzuzeigen und Vorschläge zur Vermeidung derartiger Umweltschäden in einem Praxisleitfaden darzustellen.
Methoden:
Auf Basis realer und fiktiver Fallbeispiele wurden typische bzw. denkbare Schadenskonstellationen naturschutzfachlich bewertet und Maßnahmenvorschläge zur aktiven Vermeidung derartiger Schäden erarbeitet.
Ergebnisse:
Das Umweltschadensgesetz kommt in der Forstwirtschaft zur Anwendung, wenn aufgrund einer beruflichen Tätigkeit die Schädigung an Arten, Lebensräumen, Gewässern und/oder Böden droht oder eintritt und wenn andere Rechtsvorschriften die Vermeidung und Sanierung von Schäden an diesen Umweltgütern nicht näher bestimmen. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen einer Gefährdungs- und einer Verschuldenshaftung. Die Gefährdungshaftung findet Anwendung bei Tätigkeiten, die ein erhöhtes Umweltschadensrisiko bergen, wie z.B. der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Pflanzenschutzmitteln, wenn dabei Schäden an den Schutzgütern Böden, Gewässern, Arten oder Lebensräume verursacht werden. Diese Tätigkeiten sind in der Anlage I des Umweltschadensgesetzes aufgeführt. Demgegenüber greift die Verschuldungshaftung bei Schäden an den Schutzgütern, Arten oder Lebensräume verursacht durch Tätigkeiten, die nicht in der Anlage I des Umweltschadensgesetzes aufgeführt sind.
In dem erstellten Praxisleitfaden werden potentielle Haftungsrisiken bei forstwirtschaftlicher Tätigkeit aufgezeigt und Vorschläge zur vorbeugenden Vermeidung von Umweltschäden dargestellt.