Die Bedeutung steuerrechtlicher Regelungen für  die nachhaltige Bewirtschaftung von privaten Forstbetrieben

Institut für Forstökonomie, Abt. Betriebswirtschaftslehre, Universität Göttingen; Az.: Göttingen 10/03
 

Zielsetzung:

Die Vorratshaltung der Forstbetriebe ist ein wichtiger Indikator für einige Nachhaltigkeitskriterien der Ministerkonferenz in Lissabon 1998. Das Nationale Forstprogramm aus dem Jahr 2000 formuliert dazu als Handlungsbedarf die Prüfung, wie die Steuerpolitik Maßnahmen des Aufbaus und der Erhaltung stabiler Wälder unterstützen kann. Daher sollen mögliche Einflüsse steuerlicher Regelungen auf die Vorratshaltung privater Forstbetriebe dargestellt werden.In einem weiteren Schritt soll die forstliche Besteuerung in fünf ausgewählten EU-Ländern verglichen werden, um unterschiedliche Belastungen von Waldvermögen Umsätzen und Einkünften infolge unterschiedlicher Steuersysteme deutlich zu machen.

Material und Methoden:

Anhand von Beispielrechnungen in zwei 1000 ha großen Forstbetrieben, deren Einkommensstrukturen sich in der Höhe der unbegünstigten Einkünfte unterscheiden, werden die Effekte der entsprechenden einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften untersucht.
Auf der Grundlage der IFO-Studie zur Finanzpolitik von PARSCHE und STEINHERR (1995) werden die wesentlichen Unterschiede in den Steuersystemen dargestellt. Aktuellere Literatur stand nicht zur Verfügung. Betrachtet wurden die Länder Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande und das Vereinigte Königreich.

Ergebnisse:

Die Änderungen des StEntlG führen zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung. Die deutliche Minderung der Steuerprogression im Falle außerordentlicher und kalamitätsbedingter Nutzungen (§34 D EStG) wird in der Fassung von 2002 stark gemindert. Diese Regelung zeigt dann deutlich vorratssenkende Wirkung, wenn der Kapitalbedarf (bei außerordentlichen Belastungen) andauert, der Nettoerlös aus der o.a. Nutzung jedoch sinkt. 

  • Substanzsteuern (Grundsteuer, Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer): die in den einzelnen Ländern angewendeten Substanzsteuern sind nach Art und Objekt sehr unterschiedlich. Zudem werden unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet.
  • Verkehrssteuer: die Umsatzbesteuerung ist in der EU weitgehend angeglichen. Allerdings unterscheiden sich die Pauschalierungsverfahren noch.
  • Einkommenssteuer:  In den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich wird auf die Besteuerung der Gewinne aus Forstwirtschaft verzichtet. In Italien und Frankreich eröffnen Sondervorschriften insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit einer pauschalen Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Die unterschiedlichen Vorschriften (Gewinnermittlung, Tarife) in der EU führen zu unterschiedlichen Belastungen der Betriebe.