Entwicklung der Absterberate im Kollektiv der Unterstichprobe

Die jährliche Absterberate oder Mortalität ist der Anteil an Probebäumen, die im Jahr der Erhebung tot (100 % Nadel-/Blattverlust) angetroffen werden, nachdem sie im Vorjahr noch gelebt hatten. Im bewirtschafteten Wald ist eine natürliche oder durch Schädigungen bedingte Absterberate jedoch nicht zuverlässig abzuleiten. Da die Mehrzahl der betreffenden Probebäume planmäßig oder außerplanmäßig zur Holznutzung entnommen wird, ist nicht zu erkennen, ob sie ohne den menschlichen Eingriff tatsächlich abgestorben wären oder überlebt hätten.
Stehende abgestorbene Probebäume verbleiben zunächst mit 100 % Nadel-/Blattverlust als bewertbare Probebäume im Aufnahmekollektiv. Sie werden erst aus dem Probebaumkollektiv entfernt und ersetzt, wenn das Feinreisig herausgebrochen ist, der tote Baum im Zuge einer regulären Holzernte mit entnommen wurde, von alleine umgefallen ist oder von Nachbarbäumen deutlich überwachsen wurde. Ein toter Baum kann also durchaus mehrere Jahre im Probebaumkollektiv verbleiben, die Absterberate ist daher kleiner als der Anteil abgestorbener Probebäume (Schadstufe 4), höchstens gleichgroß.
Die Absterberate wurde als Zeitreihe der Unterstichprobe ab 1994 berechnet. Sie kann sehr stark durch besondere Ereignisse an einzelnen Aufnahmepunkten geprägt werden. Wichtig ist daher die Betrachtung einer längeren Zeitreihe, anhand der erkennbar ist, ob es sich um ein zufälliges, einmaliges Ereignis oder um eine über mehrere Jahre wiederkehrende Auffälligkeit handelt und ob ein langfristiger Trend erkennbar wird. Die Absterberate wurde über alle Baumarten und gesondert für die Hauptbaumarten berechnet. Sie darf nicht mit der Ausscheiderate oder dem Anteil abgestorbener Bäume (Schadstufe 4) verwechselt werden.