Wolfshybride
In seltenen Fällen, insbesondere beim Fehlen von Paarungspartnern, können sich Wölfe und Hunde untereinander paaren und es kann zu einer Hybridisierung (Kreuzung) kommen. Das Eindringen von Hundegenen in die Wolfspopulation wird als nachteilig angesehen (BfN Fachkonzept, 2007).
Für den Umgang mit Wolfshybriden sind die Oberen Naturschutzbehörden (SGD Nord und SGD Süd) zuständig. Aus Artenschutzgründen ist die Ausbreitung und Fortpflanzung von Hybriden nach Möglichkeit zu vermeiden. Die regional zuständige Naturschutzbehörde erteilt in Abstimmung mit dem MUEEF die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG.
Kontakt
Bitte melden Sie ein solches Tier an die Oberen Naturschutzbehörden über die allgemeine Hotline:
06306 911-199