Waldnaturschutz

Rechtsförmige Ausweisungen von Naturwaldreservaten

Die Novellierung des Landeswaldgesetzes durch Einführung des § 19 Naturwaldreservate ermöglicht die bislang nur in Eigenverpflichtung des Landesforstbetriebes im Staatswald ausgewiesene Naturwaldreservate nun per Rechtsverordnung zu sichern. Damit werden die vorwiegend zu Forschungszwecken eingerichteten Flächen dauerhaft gesetzlich geschützt. Das rechtliche Instrument einer Verordnung eröffnet die Möglichkeit auch außerhalb des Staatswaldes Naturwaldreservate einrichten zu können und in Bereichen mit nur geringen Staatswaldflächen, z.B. im Norden von Rheinland-Pfalz, gebietstypische Waldgesellschaften repräsentativ abzudecken. Hier könnten sich insbesondere für Kommunen attraktive Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ökokonto- bzw. Ersatzmaßnahmen ergeben.

Zur Vorbereitung ihrer rechtsförmigen Ausweisung werden alle Naturwaldreservate mit dem zuständigen Ministerium, den Fachbereichen 51 und 53 der ZdF und den zuständigen Forstämtern bereist und überprüft z.B. bezüglich:

  • einer im Gelände und auf topographischen Karten eindeutigen Abgrenzung,
  • der vorliegenden Situation zu Forstberechtigungen, Grundlasten oder Jagdverpachtung,
  • eines eventuellen Risikos bei auftretenden Gefährdungen bzw. Gefahren, insbesondere bei Massenvermehrungen von Insekten.


Im Berichtsjahr waren die Bereisungen sämtlicher Flächen durchgeführt und soweit möglich abgeschlossen worden. Nicht abschließend geklärt werden konnten die o.g. Punkte bei 5 Flächen z.B. wegen laufenden Grundstückskäufen bzw. wegen Klärungsbedarf in gleichzeitig vorliegenden Naturschutzgebieten.

Für alle Naturwaldreservate wurde der im § 3 der jeweiligen Rechtsverordnung angeführte Schutzzweck formuliert.

Im Berichtsjahr wurden zwei Naturwaldreservate (NWR Etscheid, Forstamt Ahrweiler und NWR Rotenberghang, Forstamt Kaiserslautern) rechtsförmig ausgewiesen.

Kontakt

Jens Edinger
jens.edinger@wald-rlp.de
Tel.: +49-6131-884-268-119