Ziel der Untersuchung war, die Förderfähigkeit einer Biogasnahwärme für die Überschusswärme eines bäuerlichen Biogasfermenters mit Blockheizkraftwerk zur Heizung eines benachbarten Gymnasiums zu untersuchen. Darüberhinaus legt die Studie dar, in wieweit sich zusätzlich zur Schule ein mittelständischen Unternehmen über die Nahwärme versorgen ließe, ob sich das Biogas vorteilhaft über Gasleitungen zu den Verbrauchern bringen ließe, ob sich dezentrale Kleinblockheizkraftwerke in diesem Zusammenhang lohnen, welche Bedeutung die Abwärme für die sommerliche Klimatisierung eines Schweinestalls und die Stromproduktion mittels Organic-Rankine-Cycle-Prozess haben könnte.
Die Restwärme des Biogasfermenters würde im Winter nur für eine zusätzliche Liegenschaft neben dem Bauernhof reichen. Allerdings ist die Wärmeleistung der Biogas-Abwärme so gering, dass die Nahwärmenutzer zusätzlich zum Wärmeanschluss einen Spitzenlastkessel vorhalten müssten. Die Anschlussdichte der Biogasnahwärme würde den Fördergrenzwert von 1,5 MWth. / m mit unter 0,5 MWth. / m weit unterschreiten. Dennoch würden die Wärmepreise für die Biogasnahwärme nur ca. 7,5 ct / kWhth. betragen. Diese Wärmepreise berücksichtigen jedoch die Gewinnmarge für den Lieferanten und die Spitzenlastkessel bei den Wärmekunden nicht.
Die Biogaslieferung an die Wärmekunden und die Heizung mit Hilfe dezentraler Kleinblockheizkraftwerke könnte die Wärme mit 7 ct / kWhth. etwas günstiger liefern. Diese Berechnung berücksichtigt jedoch nicht die Einnahmen für den Stromverkauf und das Blockheizkraftwerk, das der Bauernhof für den sommerlichen Biogasanfall vorhalten müsste.
Die Klimatisierung des Schweinstalls mit Hilfe der Blockheizkraftwerksabwärme würde sich bei Wärmepreisen von über 40 ct / kWhth nicht lohnt. Demgegenüber könnte der Organic-Rankine-Cycle-Prozess zur Verstromung der Abwärme in Zukunft wirtschaftlich interessant werden, sollten kleinere Systeme die Serienreife erreichen. Derzeit jedoch reicht die Abwärme der Blockheizkraftwerke für diesen Prozess nicht aus.
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Dr. Stefan Seegmüller, stefan.seegmueller(at)wald-rlp.de, Tel.: +49-6306-911-127