(The two-condition wood pellet / crop furnace)

Vor dem Hintergrund sinkender Getreidepreise und der novellierten TA-Siedlungsabfall, die seit 2004 ein Deponieverbot für verpilztes und versportes Abfallgetreide vorsieht, könnte die energetische Getreidenutzung einen Weg zur Inwertsetzung dieses Materials darstellen. Deshalb war es das Ziel der Studie aus dem Jahr 2004, die rechtlichen und technischen Bedingungen für kleine Getreidefeuerungen bis 100 kW zu evaluieren, geeignete Produkte zu identifizieren und eine exemplarische Anlage auszulegen, aufzubauen und zu prüfen.

Die 1. BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen bis 100 kW sieht Getreidekörner nicht als biogenen Festbrennstoff vor. Allerdings könnte Rheinland-Pfalz dieses Material in der Umsetzung der Immissionsschutzverordnung als strohähnlichen pflanzlichen Stoff betrachten.

Wegen der hohen Proteingehalte besteht bei der Getreideverbrennung die Gefahr hoher NOx-oder gar Dioxin-Emmissionen und vorzeitiger Kesselkorrosion. Außerdem verschlackt der Brennraum bei der Getreideverbrennung leicht, weil die Getreideasche bereits bei 700 °C schmilzt. Die NOx-Emmissionen sind für Kleinfeuerungen in der 1. BImSchV nicht geregelt. Die Kessel korrodieren nicht, wenn die Abgastemperaturen den Salzsäuretaupunkt nicht unterschreiten. Die Brennraumverschlackung lässt sich durch Brandkalkzugabe und permanenten Ascheaustrag minimieren.

Für die vorliegende Studie ließen sich fünf geeignete Getreidefeuerungsanlagen identifizieren, von denen eine in ein Heizsystem eingebunden und abgastechnisch begutachtet wurde. Die Getreidefeuerungsanlage hat bei der Verbrennung von Weizen, Gerste oder Strohpellets alle Abgaswerte der 1. BImSchV eingehalten.

(Durchführung: Fachhochschule Trier, Fachbereich, Fachbereich Versorgungstechnik, Prof. Dr. M. Schlich )

 

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