Kirchendach mit Solarmodulen

Ziel der Aktualisierung war, den Leitfaden aus dem Jahr 2005 hinsichtlich der Dünnschichtmodule, Anlagenkosten, Abschreibungen und Steuern auf den Stand der Zeit zu bringen. Im Jahr 2008 waren Dünnschichtmodule mit Kupferindiumselenid oder Cadmiumtellurid neu. Solche Solarzellen sollten nur mit einer Rücknahmeerklärung des Lieferanten verwendet werden. 2004 lagen die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage bei 4.150,- bis 6.500,- € / kWp. Für eine Rendite von 7 % hätten sie im Aktualisierungsjahr 2008 bei 3.800,- € / kWp liegen müssen. Steuerlich ließen sich Photovoltaikanlagen im Betrachtungsjahr über 20 Jahre linear oder dynamisch abschreiben. Auch Kleinanlagen konnten 2008 unter Umständen die Umsatzsteuerrückerstattung verlangen, weil sie bei der Stromeinspeisung zu Gewerbebetrieben in Konkurrenz treten.

 

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Dr. Stefan Seegmüller,stefan.seegmuelle(at)wald-rlp.de, Tel.: 49-6306-911-127