Ziel des Leitfadens ist es, mit Schwerpunkt Oberrheingraben die standörtlichen, technischen, finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen der Geothermie darzustellen. Zu den Standortsfaktoren gehören die Infrastruktur, die Geologie, die Genehmigung und das Grundstück. Für die Infrastruktur ist von Bedeutung, ob es genug Wärmesenken und einen Stromeinspeisungspunkt in erreichbarer Nachbarschaft gibt. Die Genehmigungsfähigkeit beruht auf dem Bergrecht.
Für die Tiefengeothermie sind hydrothermale Schichten mit Wassertemperaturen über 100 °C wichtig, wie sie ab 2.000 m Tiefe im Oberrheingraben vorkommen. Um Strom zu produzieren, sollte eine Geothermiebohrung dort mindestens 2.500 m tief reichen. Solche Tiefen lassen sich mit der Rotary-Bohrtechnik erreichen. Zur Geothermiegewinnung müssen die Bohrlöcher unter Umständen stimuliert werde, um die Transmissibilität der Aquifere zu steigern. Das Wasser wird mit einer Unterwasserpumpe am Fußpunkt des Absenkungstrichters gefördert. Oberirdisch setzt sich der Primärkreislauf mit Inertgasbeaufschlagung, Auffangbecken, Leckageüberwachung, Wärmetauscher, Rohren, Filtern, Reinjektionspumpe, Druckausgleichsystem und Kohlenwasserstoffabscheider fort. An den Primärkreislauf schließen sich die Kalina- oder ORC-Stromerzeugung und/oder die Fernwärme als Sekundärkreisläufe an. Insgesamt sieht der Autor für eine solche Anlage einen Investitionsbedarf von ca. 18 Mio. € (Bohrlochtiefe 3.000 m).
Tiefengeothermie darf nur mit einer Bergbauberechtigung genutzt werden. Eine solche Berechtigung erlaubt es nach dem Bundesberggesetz, Bodenschätze aufzusuchen und bewilligt, sie zu gewinnen. Wichtig ist dabei der Nachweis, dass die Geothermiebohrung Durchführende und Unbeteiligte nicht schädigt.
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Dr. Stefan Seegmüller, stefan.seegmueller(at)wald-rlp.de, Telefon: +49-6306-911-127