Windenergietagplakat

Ziel der Tagung war, Verwaltungen, Verbänden und Gewerbe Fachinformationen über die Windkraftnutzung in Bezug auf die Landesplanung, die Ausbauhemmnisse und die Technik in Rheinland-Pfalz zu geben. Manche Regionen regeln das Baurecht für Windkraftanlagen in ihren Regionalplänen durch die Ausweisung von Vorranggebieten, andere über §35 BauGB auf VG-Ebene durch die eingeschränkte Privilegierung (EWALD). Die Genehmigung von Windkraftanlagen auf Vorrangflächen ist einfacher, dafür machen solche Gebiete beispielsweise in der Uckermark weniger als 1,5 % der Fläche aus (LONGO, SCHEPS). Auf beiden Genehmigungswegen ist der flächenhafte Ausbau der Windenergie weitgehend abgeschlossen (EWALD). Deshalb ist es wichtig, die vorhandenen Windkraftanlagenstandorte konsequent zu nutzen, um das Landesziel von 30 % Strom aus regenerativen Quellen bis zum Jahr 2020 zu erreichen (KEILEN). Voraussetzungen hierfür wären Flächenarrondierungen und die Genehmigung höherer Anlagen (EWALD). Ein solches Vorgehen würde den Austausch vieler alter kleiner Anlagen durch wenige große ernöglichen (Repowering). Beispielsweise trug es auch auf Fehmarn dazu bei, dass112 Altanlagen mit insgesamt 50 MW Leistung durch 74 neue mit insgesamt 166 MW Leistung ersetzt werden konnten (HOLST). Allerdings bemängeln die Energieversorger, dass die Unvorhersehbarkeit des Windstroms seinen Wert im Stromportfolie schmälere (POLL). Andererseits kann man aber das Problem auch bei den unflexiblen, nicht ausreichend regelbaren herkömmlichen Kraftwerken sehen (KEILEN).

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Kontakt

Dr. Stefan Seegmüller, stefan.seegmueller(at)wald-rlp.de, Tel.: 49-6306-911-127