Ausscheiden und Ersatz von Probebäumen

Der Ersatz ausgeschiedener Probebäume ist notwendig, damit die Waldzustandserhebung den aktuellen Zustand des Waldes widerspiegelt. Die Waldteile, in denen die Aufnahmepunkte angelegt sind, werden regulär bewirtschaftet. Maßgeblich sind dabei die Ziele des jeweiligen Waldbesitzers. Einzelne Probebäume werden daher im Zuge von Durchforstungen gefällt. Zudem werden durch Sturmwurf, Schneebruch oder Insektenbefall betroffene Bäume entnommen. Auch noch vorhandene Probebäume können nach Sturmwurf, einem starken Kronenbruch oder, wenn sie von Nachbarbäumen vollständig überwachsen wurden, aus dem Stichprobenkollektiv ausscheiden. Die ausgeschiedenen Probebäume werden im Zuge der Waldzustandserhebung nach objektiven Kriterien ersetzt. Das Gesamtkollektiv der Stichprobe wird auch durch das Ausscheiden ganzer Aufnahmepunkte oder die Anlage neuer Aufnahmepunkte verändert.

 

 

Ansprechpartner

Friedrich Engels, friedrich.engels(at)wald-rlp.de, Tel.: +49-6131-884-268-121